Anpassung der Umsatzsteuersätze
30. Juni 2020Überblick über die Umsatzsteuer-Änderungen
zum 01.07.2020 & 01.01.2021
Ab dem 01.07.2020 gelten in Deutschland neue, zeitlich begrenzte Regelungen zur Umsatzsteuer. Nach jetzigem Stand gelten diese bis zum 31.12.2020. Informationen zur Anwendung der neuen Steuersätze:
- Der allgemeine (volle) Steuersatz wird von bisher 19 % auf 16 % heruntergesetzt.
- Der ermäßigte Steuersatz wird von bisher 7 % auf 5 % heruntergesetzt.
- Geltungsdauer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
- Maßgeblich ist der Leistungszeitraum, aber z.B. nicht Rechnungs- oder Zahlungstermine.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes
zum 1. Juli 2020, Dokument 2020/0645201 ).
Umstellungshinweise und -services für FAMOS-KundInnen
Das Team von Keßler Solutions stellt für seine KundInnen eine Ausarbeitung zur Verfügung, in der detailliert die Anpassung der Umsatzsteuersätze und die Bedeutung für das Arbeiten mit dem CAFM-System FAMOS aufgeschlüsselt sind. Das Dokument beinhaltet, was ggf. in FAMOS geändert werden muss inkl. ausführlicher Anwendungshinweise für konkrete FAMOS-Prozesse: Kostenverwaltung, Rechnungsverwaltung (Eingang/ Ausgang), erwartete Kosten, Ausführungskosten, Bestellungen, Projekt-Aufträge, Vermietung, Anmietung und Dienstleistungsverträge.
Das Team von Keßler Solutions bietet gern an, die AnwenderInnen und Administratoren bei der Anpassung der Umsatzsteuer im Zuge der Corona-Hilfen zu unterstützen. Wenn Sie eine Umstellungsleistung in Anspruch nehmen möchten bzw. Unterstützung bei den notwendigen Arbeiten benötigen (auch kurzfristig), dann wenden Sie sich bitte an Ihre/n ProjektleiterIn.
Besuchen Sie den Kunden-Downloadbereich und laden Sie sich das Dokument kostenfrei herunter.
Sie möchten Zugang zu den internen Unterlagen? Dann registrieren Sie sich im FAMOS-Kundenbereich.
Nutzen Sie für Ihre konkreten FAMOS-Anwender-Nachfragen bei Bedarf gern das Support-Kontaktformular.