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Anpassung der Umsatzsteuersätze

30. Juni 2020

Überblick über die Umsatzsteuer-Änderungen
zum 01.07.2020 & 01.01.2021

Ab dem 01.07.2020 gelten in Deutschland neue, zeitlich begrenzte Regelungen zur Umsatzsteuer. Nach jetzigem Stand gelten diese bis zum 31.12.2020. Informationen zur Anwendung der neuen Steuersätze:

Icon Umsatzsteueranpassung

  • Der allgemeine (volle) Steuersatz wird von bisher 19 % auf 16 % heruntergesetzt.
  • Der ermäßigte Steuersatz wird von bisher 7 % auf 5 % heruntergesetzt.
  • Geltungsdauer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
  • Maßgeblich ist der Leistungszeitraum, aber z.B. nicht Rechnungs- oder Zahlungstermine.

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes
zum 1. Juli 2020, Dokument 2020/0645201 ).

 

Umstellungshinweise und -services für FAMOS-KundInnen

Das Team von Keßler Solutions stellt für seine KundInnen eine Ausarbeitung zur Verfügung, in der detailliert die Anpassung der Umsatzsteuersätze und die Bedeutung für das Arbeiten mit dem CAFM-System FAMOS aufgeschlüsselt sind. Das Dokument beinhaltet, was ggf. in FAMOS geändert werden muss inkl. ausführlicher Anwendungshinweise für konkrete FAMOS-Prozesse: Kostenverwaltung, Rechnungsverwaltung (Eingang/ Ausgang), erwartete Kosten, Ausführungskosten, Bestellungen, Projekt-Aufträge, Vermietung, Anmietung und Dienstleistungsverträge.

Das Team von Keßler Solutions bietet gern an, die AnwenderInnen und Administratoren bei der Anpassung der Umsatzsteuer im Zuge der Corona-Hilfen zu unterstützen. Wenn Sie eine Umstellungsleistung in Anspruch nehmen möchten bzw. Unterstützung bei den notwendigen Arbeiten benötigen (auch kurzfristig), dann wenden Sie sich bitte an Ihre/n ProjektleiterIn.