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Der Energieaudit und die DIN ISO 50001 – 2019 auch für Sie wieder aktuell?

5. Dezember 2018

„Sind denn schon wieder vier Jahre rum“, wird sich der ein oder die andere Verantwortliche denken, aber ja: 2015 waren zahlreiche Unternehmen dazu verpflichtet, einen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder als Alternative bis Ende 2016 ein EnMS (Energiemanagementsystem) nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Umweltbetriebsprüfung Eco-Management and Audit Scheme) einzuführen. Da die Auditierung laut EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen) alle vier Jahre und die Zertifizierung nach DIN ISO 50001 alle drei Jahre wiederholt werden muss, gehen diese 2019 in die nächste Runde. Und das bedeutet auch im kommenden Jahr wieder: Bei nicht rechtzeitiger Durchführung drohen Unternehmen Bußgelder in Höhe bis zu 50.000€ durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Unser Partner die BCS, ein vom BAFA zertifizierte Energieauditor, kann Sie gern bei Ihrer (Re-)Zertifizierung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 unterstützen. Die Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung sind:

  • Aktuelle Erfassung der Energieverbräuche (Zählerdaten), z.B. via MaLo-ID
  • Sammlung und Zusammenführung aller Verbrauchsdaten
  • Energetische Schwachstellenanalyse mit Optimierungsvorschlägen
  • Einführung eines Berichtswesen für Energie-Controlling

 

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Die BCS ug berät und unterstützt Sie alternativ gern bei der Einführung des FAMOS-EnMS von Keßler Solutions. 2015 wurde dieses als Energiemanagementsoftware vom BAFA nach DIN ISO 50001 zertifiziert.:

  • Beratung im Prozess bis zur Zertifizierung
  • Beratung & Betreuung der Einführung der EnMS-Software von Keßler Solutions
  • Betreuung vom Vor-Audit bis zur jährlichen Überwachung

Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Termin für Ihre Rezertifizierung oder die Ersteinführung eines EnMS, denn wie 2015 wird die Nachfrage nach Beratung, Energieauditoren und zertifizierten Anbietern sehr hoch sein. Für den Wiederholungstermin ist dabei das tatsächliche Erstellungsdatum des Energieauditberichts bzw. die Erteilung des Zertifikates maßgeblich.

Welche Unternehmen sind (neu) betroffen?

  • Unternehmen, die bis 12/2015 einen Energieaudit durchgeführt haben, müssen ihr Zertifikat erneuern oder ein EnMS nach DIN ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.
  • Unternehmen, die bis 12/2016 ein EnMS nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, müssen ihr Zertifikat erneuern.
  • Unternehmen, die stark gewachsen sind und daher nicht mehr als KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen)* gelten und noch keine der Alternativen durchgeführt wurde.
  • Unternehmen, bei denen die öffentliche Beteiligung auf über 25% gestiegen ist und die noch keine der Alternativen durchgeführt haben.
  • Neu gegründete Unternehmen, die nicht als KMU zählen.

Auch für Unternehmen und Institutionen, die aktuell keine der Varianten nachweisen müssen, bringt ein Energieaudit oder die Einführung eines der EnMS viele Vorteile.

Welche Unternehmen sollte das also auch ohne Betroffenheit interessieren?

Alle KMU, die Interesse an gewinnbringenden Synergieeffekten haben, denn Energieeinsparungen sind Kosteneinsparungen und haben durch Nachhaltigkeitseffekte wirtschaftliche wie soziale Komponenten. Zudem ist eine Energieberatung für KMU förderfähig, allerdings muss sie sich diese und der abschließende Energieberatungsbericht an der DIN EN 16247-1, also dem Energieaudit, ausrichten. Wir beraten Sie gern, ob ein Energieaudit oder ein EnMS besser zu Ihren Bedürfnissen passt.

Zahlreiche Vorteile – auch ohne das „Muss“

«Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, wo im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird gleichzeitig erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher nicht zu unterschätzen.» (BAFA)

Vorteile eines Energieaudits oder EnMS

Vorteile des FAMOS EnMS

  • Sie entwickeln sich weiter: Umfassende Energieberatung und Fördermöglichkeiten durch Spezialisten, natürlich passgenau für Ihr Unternehmen.
  • Sie bleiben flexibel: Kompatibilität der Software für allen Endgeräte.
  • Sie bleiben unabhängig: Keine Bindung an Hardware oder Betriebssysteme.
  • Weitere Vorteile, wenn Sie FAMOS bereits verwenden:
    • Die Beschaffung der fehlenden Module ist ohne Ausschreibung möglich.
    • Alle Stammdaten der Immobilien & Anlagen sind bereits in Ihrem System hinterlegt.
    • Es kommen keine zusätzlichen Schulungskosten für neue Software auf Sie zu.
    • Die Nutzung vorhandener Lizenzen oder günstige Erweiterungen sind möglich.

Hintergrund von Energieaudit & Zertifizierung

Deutschland und die EU haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Vorstellungen wie das sog. 20-20-20 Ziel verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten bis 2020

  • die Treibhausgasemissionen um mindesten 20% gegenüber 1990 zu reduzieren,
  • die Energieeffizienz um 20% zu erhöhen und
  • einen Anteil von 20% erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Energieeffizienzrichtlinie 2021/27/EU am 04.12.2012 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleitungen, kurz EDL-G, vorgenommen. Damit werden oben beschriebene Unternehmen dazu verpflichtet, einen Energieaudit im Sinne des §8 des EDL-G durchzuführen oder nachweislich ein Energie-/ Umweltmanagementsystem einzuführen. Die BAFA informiert betroffene Unternehmen über zertifizierte Systeme und Energieauditoren sowie über Fördermöglichkeiten. Ebenso führt sie stichprobenhaft Überprüfungen der Energieaudits durch. Die Energieaudits mussten bis Ende 2015 umgesetzt werden und sind vier Jahre gültig. Ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS musste bis Ende 2016 zertifiziert sein. Hier ist im zweiten und dritten Jahr eine Überprüfung nachzuweisen, im vierten Jahr dann eine Rezertifizierung notwendig – also ebenso 2019.

 

* Nicht-KMU sind nach der EU KMU Definition und den Vorgaben des EDL-G alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mind. 43 Mio. €

 

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