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MaLo- und MeLo-ID – Was heißt das und wieso ist es wichtig?

16. November 2018

Nachtrag: Lesen Sie hier im Beitrag aus November 2018, was MaLo- und MeLo-ID konkret bedeuten und wer sich mit dem Thema wieso auseinandersetzen muss bzw. musste. Im Rahmen der DIGITALISIERUNG IM ENERGIESEGMENT war dies ein wichtiger Schritt.

Welche Bereiche betreffen MaLo- und MeLo-ID konkret?

Beschäftigte uns vor ein paar Jahren die DIN EN 16247 und im Frühjahr die DSGVO so geistert auch die MaLo-ID mit ihrer Schwester MeLo seit geraumer Zeit durch die Gänge und Köpfe. Alle Abkürzungen betreffen nie alle Unternehmen und Institutionen gleich oder innerhalb der Organisationen nur wenige Abteilungen oder Einzelpersonen. Aber wenn man sich nicht rechtzeitig damit beschäftigt, Deadlines verpasst und Auflagen nicht erfüllt, kann es kompliziert oder sogar teuer werden.

 

Die Umstellung auf die IDs ist eigentlich bereits abgeschlossen, für Nachzügler gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum
31. März 2019. Wen die Umstellung neben den Hauptakteuren des Energiemarktes betrifft und was MaLo und MeLo nun eigentlich bedeuten, fassen wir hier für Sie zusammen:

Welche Unternehmen/ Institutionen sind betroffen?

Ab April 2019 wird für alle Orte der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs nur noch die neuen MaLo-ID verwendet. Die Übergangsfrist für Netz- und Messstellenbetreiber sowie Energielieferanten zur Beantragung und Vergabe der MaLo-ID läuft dann ab. Die IDs zu beantragen ist das eine, aber viele Unternehmen und Institutionen benötigen die IDs für weiterführende Prozesse:

  • Unternehmen und Institutionen, die im Datenaustausch mit der Software eines Energieversorgers (Strom und/oder Gas) stehen, denn nur so können Daten richtig in FAMOS oder ein anderes CAFM-System übernommen werden.
  • Unternehmen und Institutionen mit betreffenden Schnittstellen für einen solchen Datenaustausch.
  • Unternehmen und Institutionen mit kaufmännischen Prozessen, wie Nebenkostenabrechnungen, für die eine saubere Zuordnung von Zählpunkten notwendig ist.
  • Unternehmen und Institutionen, die ihren Energielieferanten wechseln möchten (bereits ab 01.02.2018) müssen dafür die MaLo-ID(s) wissen.

Sie müssen sich mit dem Thema noch auseinandersetzen? Sie benötigen Informationen zum Umgang von FAMOS mit den IDs?

Kommen Sie gern auf uns zu!

MaLo und MeLo – Was ist das überhaupt?

  1. Vergabestelle (1 Stelle): 1-3 verweist auf die DVGW; 4-9 auf die BDEW
  2. automatisierte ID (9 Stellen)
  3. Prüfziffer (1 Stelle)

Die MeLo definiert den Ort, an dem physikalische Energie tatsächlich gemessen wird, also die bisherige Zählpunktbezeichnung ZPB oder Messstelle für Strom und Gas. An diesem „Ort“ liegen alle technischen Einrichtungen an, die zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Diese bilden dann die Basis für die Ermittlung der verbrauchten bzw. erzeugten Energie (also zur Abrechnung) in einer oder mehrerer MaLo(s). Die entsprechende Kennzahl wird weiterhin als ZPB bezeichnet; gemäß technischer Anwendungsregeln wie VDE-AR-N 4400 (FNN-Metering Code) bzw. Arbeitsblatt DVGW-G 2000.

Grafik MaLo-ID und MeLo-ID, QUELLE: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. QUELLE: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.;
Marktlokation und Messlokation. Grundlagen und Anwendungsbeispiele (Version 1.2); Seite 7

Der Umstellungsprozess auf die MaLo-ID

Die neuen Begriffe der Marktlokation (MaLo) und Messlokation (MeLo) aus der Energiewirtschaft sollen die Marktkommunikation rund um Zählerstandmessungen & Co. vereinheitlichen und damit vereinfachen. Für die Zuordnung der Codenummern (IDs) zu Marktlokationen bzw. Tranchen (= Anteil der aus einer Marktlokation eingespeisten Energiemenge) waren die Netzbetreiber verantwortlich. Dieser Prozess war im Dezember 2017 abgeschlossen. Die verbindliche Einführung der Begriffe bzw. Nummern erfolgte im Februar 2018. Noch bis zum 31. März 2019 können Energielieferanten/ -erzeuger und Messstellenbetreiber die Nummern nachträglich beantragen und dies ist sehr zu empfehlen:

Tricky 1: Ab 1. April 2019 werden keine IDs mehr für bestehende Marktlokationen verteilt, danach könnte ein teils kostenaufwendiger Zähleraustausch erforderlich werden, falls sich nicht bilateral zwischen den beteiligten Marktpartnern klären lässt, welche MaLo-ID verwendet werden soll.

Tricky 2: Die Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, eine Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anfragen durchzuführen, d.h. von dieser Seite werden keine Hinweise auf noch fehlenden Marktlokationen kommen.

Tricky 3: Die MaLo-ID wird auch für zurückliegende Abrechnungszeiträume verwendet, d.h. für auch bereits stillgelegte Marktlokationen – hier muss bspw. die Drei-Jahres-Frist bei Rechnungskorrekturen beachtet werden (Bsp.: für ein bereits 2017 abgeschaltetes Solarfeld muss die Abrechnung der Einspeisung korrigiert werden, deshalb sollte für das Solarfeld sicherheitshalber trotzdem noch eine MaLo-ID beantragt werden).

Die MaLo-IDs können bei der Energie Codes und Service GmbH (Tochterunternehmen des BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) oder der DVGW Services und Consult GmbH (Tochterunternehmen des DVGW, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) beantragt werden.

Hintergrund zur Einführung der MaLo- und MeLo-ID

Die Einführung neuer Begriffe und Codenummern ist eine Maßnahme im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung in der Energiewende. Auf europäischer Ebene wurde deshalb ein sogenanntes Rollenmodell für die Marktkommunikation entwickelt, um die Kommunikation zwischen Marktpartnern in der Energiewirtschaft v.a. im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs zu vereinfachen. Seit 2016 werden entsprechende Maßnahmen in Deutschland umgesetzt. Das Rollenmodell definiert Funktionen, Aufgaben und Prozesse, weißt Verantwortungen zu und legt eindeutige Fachbegriffe für die Kommunikation am Markt fest. „Das Rollenmodell folgt gesetzlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben und wird in Abhängigkeit dieser weiterentwickelt und an die Erfordernisse der Marktkommunikation angepasst.“ (BDEW).