Logo Keßler Solutions

Interview ARGOS III/2015 zum Energieaudit

1. Oktober 2015

Wer den Energieaudit verschläft, den bestraft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), kurz: Energiedienstleistungsgesetz, trat am 12. November 2010 als Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in Kraft und wurde am 22. April 2015 durch Art. 1 des Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfassend novelliert.

Infografik zum Energieaudit DIN EN 16247 - wer ist verpflichtet?

Erfahren Sie im im Interview mit der Argos-Wirtschaftsredaktion von Keßler-Geschäftsführer André Keßler:

  • was das EDL-G beinhaltet, wieso es novelliert wurde und wie die BAFA die Umsetzung kontrollieren will,
  • welche Unternehmen verpflichtet und wie „kleine“ und Nicht-KMUs betroffen sind,
  • was ein Energieaudit überhaupt bedeutet und welche Alternativen es dazu gibt.

 

Logo BCS der Keßler Group

Unser Partner BCS führt mit Ihnen einen Energieaudit nach DIN EN 16247 durch oder unterstützt Sie bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001. Auch der Aufbau eines prozessorientierten Umweltmanagementsystems (UMS) nach DIN EN ISO 14001 ist im Portfolio.